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Infos zu Gewerbliche Massentierhaltung

Da der Gemeinderat beschlossen hat, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waldfeucht zum Zwecke der Ausweisung von Vorrangflächen für Intensivtierhaltung zu fassen, sind hier jetzt ein paar weiterführende Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Falls Sie auch weitere interessanten Links zu diesem Thema finden, können Sie uns einen kurzen Kommentar schicken, um ihn hier aufzunehmen.

Die Grünen in der Gemeinde Waldfeucht lehnen gewerbliche Massentierhaltungsbetriebe generell ab (siehe Info), sind jedoch für eine Änderung des Flächennutzungsplanes, der die Ausweisung von Vorrangflächen zur Folge hat.
Aus unserer Sicht ist dies eine Einladung an solche Betriebe sich hier in der Gemeinde anzusiedeln. Warum soll man den Betrieb in einer anderen Gemeinde errichten, wo ein kompliziertes Genehmigungsverfahren und Widerstand der Gemeinde zu erwarten ist, wenn es hier in der Gemeinde schon eine Fläche gibt, wo die Ansiedlung ohne Probleme möglich ist.
Damit signalisiere ich den Investoren doch, dass hier die Ansiedlung auf keinen Widerstand stößt. Andere Nachbarkommunen, die keine solche Flächen ausgewiesen haben, können interessierte Investoren jetzt an die Gemeinde Waldfeucht verweisen, die beabsichtigt Flächen für diesen Zweck auszuweisen.
Andere Kommunen verfolgen da eine andere Strategie. Was rechtlich möglich ist, ist bei den weiterführenden Links aufgeführt.


Weiterführende Links

  • Widerstand gegen Massentierhaltungen - Erfahrungen und Empfehlungen aus der Praxis, verfasst im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
  • Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes zum Thema 'Gewerbliche Massentierhaltung' und Anwendbarkeit von § 15 Abs. 3 BauGB, Zurückstellung eines Bauantrags.
  • Sitzungsvorlage der Bezirksregierung Münster zum Thema 'Regionalplanerische Steuerungsmöglichkeiten für die Neuansiedlung von Großmastanlagen im Münsterland'
  • Durch die aktuelle Rechtssprechung des OVG Berlin-Brandenburg vom 29.11.2005 hat die Gemeinde eine eigenständige und weitgehende Überprüfungsbefugnis hinsichtlich der Genehmigungsvoraussetzungen (nachzulesen beim Umweltanwalt Peter Kremer - (Menü -> Rechtsgebiete -> Kommunalrecht)). Das gilt insbesondere für die Auswirkungen einer Mastanlage auf die Umwelt.
  • Wie eine Einwendung gegen das Sie beim Genehmigungsverfahren aussehen könnte:
    Einwendung zum Antrag gemäß § 4 BimSCHG zur Errichtung und zum Betrieb einer Broilermastanlage am Standort Gallin Kuppentin
  • Tierhaltung Geflügel